§ 1 |
Der Vertrag kommt zustande, indem Pimp Records durch die Bestellung des Kunden das
Vertragsangebot durch die Auftragsbestätigung, bzw.
Auslieferung, annimmt. |
§ 2 |
Pimp Records liefert in der Regel nur in der
Schweiz. Lieferungen ins Ausland erfolgen auf Anfrage.
Die Lieferung erfolgt per Post. |
§ 3 |
Pimp Records liefert nur fabrikneue Artikel. |
§ 4 |
Die persönlichen Daten werden von Pimp Records entsprechend der
Datenschutzgesetzgebung vertraulich gehandhabt. Eine Weitergabe
an Drittpersonen (Fremdwerbung) ist ausgeschlossen. |
§ 5 |
Pimp Records liefert B-Post mit einem Einzahlungsschein. |
§ 6 |
Jeder Lieferung wird eine Versandpauschale nach einem Schlüssel
berechnet. Der Preis richtet sich nach dem Gewicht und der
Ausdehnung der Lieferung. |
§ 7 |
Umtausch von Tonträgern ist nur bei Falschlieferung oder
Herstellungsfehlern möglich. Kleidungsstücke können umgetauscht
werden, wenn dies innerhalb von 10 Tagen geschieht und die
Kleidungsstücke nach wie vor als neuwertig verkauft werden können.
Für die zusätzlichen Portokosten muss der Käufer aufkommen. |
§ 8 |
Einwendungen wegen Mängeln an der Ware können innerhalb von 10
Tagen geltend gemacht werden. Ergibt die Überprüfung der
mangelhaften Ware, dass die Mängel auf schuldhaftes Verhalten des
Käufers zurückzuführen ist, so trägt der Käufer die Kosten der
Ersatzlieferung, respektive hat keinen Anspruch auf eine
Ersatzlieferung. |
§ 9 |
Bei Lieferschäden haftet Pimp Records nicht. Die Tonträger werden
allerdings in speziellen, schützenden Verpackungen verschickt. |
§ 10 |
Wenn eine Lieferfrist von 10 Tagen nicht eingehalten werden kann,
werden die Kunden informiert. |
§ 11 |
Die Rechnungen müssen innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden.
Pimp Records behält sich vor, dem Käufer bei Zahlungsverzug neben
den Mahnkosten auch 5% Verzugszins nachzubelasten. |
§ 12 |
Bei unberechtigter Annahmeverweigerung verrechnet Pimp Records die
entstandenen Kosten. |
§ 13 |
Die Geschäftstätigkeiten basieren auf schweizerischem Recht,
Gerichtsstand ist Bern. |